Derlebacher G´schichtle Folge 10

Mit Fahrrad und Nachthemd ins Gefängnis

 

 

Vielen ist der Witz und Humor des „alden Fischer“ heute noch präsent. Bis ins hohe Alter blieb er ein Schalk, der vieles zu erzählen hatte und über den es unzählige Geschichten zu erzählen gibt. Eine dieser Geschichten von und über Hermann Fischer (1886 bis 1983) wollen wir hier in unserer Reihe „Derlebacher G’schichtle“ in Erinnerung rufen.

Himbeeren

Darin spielt eine sogenannte Raffel (Blau- beziehungsweise Heidelbeerkamm) eine zentrale Rolle. Hermann Fischer war zeitlebens ein leidenschaftlicher Sammler und Pflücker von Heidelbeeren. Doch das Pflücken von Hand der kleinen Beeren ging nun mal nicht so schnell. Und so kam auch Fischer eines Tages auf die Idee, statt zu pflücken sich des pfiffigen Gerätes der Raffel zu bedienen.

Hermann Fischer
Raffel

Mit der Raffel ging alles viel viel schneller als von Hand, doch es erforderte viel Geschick damit durch die Heidelbeersträucher z kämmen. Und da damit auch noch Sträucher geschädigt wurden, fiel das Gerät mancherorts auch in Ungndae oder wurde sogar untersagt. Und an einen solch einen Ort zog es den „alden Fischer“, den es mit seiner Raffel auf das Territorium der Stadt Ettenheim zog. Das Problem: Dort war die Raffel nicht erlaubt und Fischer wurde erwischt. Die Heidelbeeren sollen ihm daher teuer zu stehen kommen. Er bekam eine Strafe vom Amtsgericht Ettenheim in Höhe von 30 Mark zugestellt.

Was daraufhin geschah war – wenn man so will – ein echter Fischer: Er wollte  natülich die 30 Mark nicht beahlen und entschloss sich spontan dazu die Strafe eben abzusitzen. Hochbetagt holte er sein Nachthemd hervor, rollte es zusammen und schnallte es hinten auf den Gepäckträger seines Fahrrads. „Lieber gehe ich dafür drei Tage ins Gefängnis“, rief er seinen erstaunten Lieben sowie den Nachbarn zu und radelte davon. Und ab ging es über den Streitberg nach Ettenheim.

Dort war man erstaunt als plötzlich der alte Herr mit dem Nachthemd unterm Arm vor ihnen stand. Er musste die Geldstrafe nicht absitzen und wurde postwendend wieder nach Hause ins Schuttertal geschickt. Ob er zu einem späteren Zeitpunkt die 30 Mark dennoch bezahlen musste oder ob man sie ihm erlassen hatte, ist nicht bekannt.

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